Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, wenn er seinen Ratenverpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Kurzfristige Zahlungsengpässe bedeuten nicht, dass ein Schuldner zahlungsunfähig ist. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht die Möglichkeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
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