Ein Verbraucher hat bei Abschluss eines Kreditvertrages ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem er über das Recht in Kenntnis gesetzt wurde. Üblicherweise erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht mit Abschluss des Kreditvertrages.
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.
Wurde der Kredit bereits ausgezahlt, so ist eine umgehende Rückzahlung an die Bank erforderlich, wird der Betrag nicht zurückgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt.
zum "Kreditlexikon"
