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Verbraucherkreditgesetz

26. November 2011  |  keine Kommentare

Das Verbraucherkreditgesetz regelte die Rechte der Verbraucher gegenüber den Kreditinstituten. Es trat zum 1.1.1991 in Kraft, wurde aber zum 1.1.2002 aufgehoben. Seitdem sind die Verbraucherrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch nach den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft geregelt.

Hier wird geregelt, welche Angaben ein Kreditvertrag enthalten muss. Zum Schutz des Verbrauchers trifft dies besonders auf die Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme entstehen. Sollten in einem Kreditvertrag Angaben fehlen, die nach den Vorgaben des Gesetzes enthalten sein müssten, so ist der Kreditvertrag nichtig. Ein Kreditvertrag bedarf immer der Schriftform.

Ebenso ist in den Verbraucherrechten im BGB geregelt, wann die Bank aufgrund von Zahlungsrückständen des Kunden eine Kündigung des Vertrages aussprechen kann. Auch muss dem Kreditnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt werden.

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