Die Tilgungsverrechnung gibt an, wann die vom Darlehensnehmer geleisteten Tilgungsraten mit der Restschuld verrechnet werden. In der Regel erfolgt die Tilgungsverrechnung sofort, das heißt, sobald der Darlehensnehmer die Rate gezahlt hat, verringert sich auch der Restschuldbetrag um den Tilgungsanteil, das ist die “sofortige Tilgungsverrechnung.”
Es gibt aber auch abweichende Regelungen so beispielsweise “jährlich”, halbjährlich” oder auch “monatlich”. Der Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung fließt in die Effektivzinsberechnung mit ein. Erfolgt die Zahlung der Tilgung in monatlichen Raten aber die Tilgungsverrechnung wird nur jährlich vorgenommen, so führt das zu einer Erhöhung des Effektivzinses.
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