Die Nichtabnahmeentschädigung kommt zum Tragen, wenn ein Darlehensvertrag bereits bewilligt und unterzeichnet wurde, dann aber vom Darlehensnehmer nicht abgenommen wird. Das kann beispielsweise passieren, wenn ein Kaufpreis für ein Objekt finanziert wurde und der Kaufvertrag dann doch nicht zustande kommt.
Die Bank behält sich vor, den ihr entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Durch die Zusage des Kredites ist bei der Bank bereits ein Aufwand entstanden, denn das Geld wird für den Kreditnehmer zur Auszahlung bereitgehalten. Die für einen Kreditvertrag entstehenden Kosten werden üblicherweise mit den Bearbeitungsgebühren und Zinsen des Kredits abgegolten. Kommt der Kreditvertrag jetzt nicht zum Tragen, lässt sich die Bank die Nichtabnahme des Darlehens bezahlen. Die Höhe variiert bei den einzelnen Banken. In der Regel ist die Nichtabnahme des Darlehens in den Bedingungen des Kreditvertrages geregelt. Einige Banken erheben Pauschalen, wieder andere errechnen einen konkreten Schadensbetrag.
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