Ist ein Darlehen über eine Grundschuld im Grundbuch des Beleihungsobjektes abgesichert, so wird die Grundschuld nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens nicht automatisch gelöscht. Nach vollständiger Rückführung des Kredites kann der Grundstückseigentümer jedoch die Erteilung einer Löschungsbewilligung für die betreffende Grundschuld verlangen. Der Gläubiger erstellt eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung. Legt der Eigentümer diese Bewilligung bei dem zuständigen Grundbuchamt vor, so erfolgt die Löschung der Grundschuld.
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