Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit, einen rechtsgültigen Kreditvertrag zu unterzeichnen. Die Kreditfähigkeit wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Alle volljährigen natürlichen Personen, die unbeschränkt geschäftsfähig sind und deren Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt wurde, sind kreditfähig.
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