Eine Hypothek kann, wie die Grundschuld auch, zur Sicherung eines Immobiliendarlehens verwendet werden.
In der Praxis kommen Hypotheken so gut wie nicht mehr vor, da der Eintragung einer Grundschuld der Vorzug gegeben wird. Hypotheken sind an das Bestehen einer Forderung gebunden, das heißt, wenn das Darlehen zur Hälfte zurückgezahlt wurde, besteht auch die Hypothek nur noch zur Hälfte.
Die Eintragung einer Hypothek erfolgt, wie bei der Grundschuld auch, über eine Bestellung bei einem Notar. Sofern der Kreditnehmer seinen Ratenverpflichtungen nicht mehr nachkommt, kann die Bank die Zwangsversteigerung oder den Verkauf des Objektes betreiben.
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