Ein Immobiliendarlehen wird durch die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek abgesichert. Der Unterschied zwischen den beiden Sicherheiten ist, dass die Hypothek an das Bestehen einer Forderung gebunden ist, die Grundschuld nicht. In der Regel werden Immobilienfinanzierungen durch Grundschulden gesichert.
Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt über einen Notar. Der Kunde erhält von der finanzierenden Bank alle Unterlagen für eine Grundschuldbestellung.
Die Grundschuld wird in das Grundbuch des Beleihungsobjektes zu Gunsten der finanzierenden Bank eingetragen. Bestellt wird eine Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages. Auch Zinsen und etwaige Nebenkosten werden mittels der Eintragung abgesichert. Sollte der Eigentümer seinen Ratenforderungen nicht mehr nachkommen, so hat die Bank im extremsten Fall das Recht, die Zwangsversteigerung der Immobilie zu betreiben.
Auch nach Rückzahlung des Darlehens bleibt die Grundschuld in voller Höhe bestehen. Eine Löschung kann erst durch Erteilung einer Löschungsbewilligung der Bank erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, die Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens als Sicherheit für andere Verbindlichkeiten zu nutzen. Die Grundschuld würde dann gegebenenfalls an den neuen Gläubiger abgetreten.
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