Grunderwerbsteuer muss bei dem Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks gezahlt werden. Auch beim Kauf von Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern wird die Grunderwerbsteuer fällig, also bei jedem Grundstückskaufvertrag ein inländisches Grundstück betreffend. Die Höhe setzt jedes Bundesland selbst fest. Die Sätze liegen zwischen 3,5 und 5 Prozent des jeweiligen Kaufpreises.
Schuldner der Grunderwerbsteuer sind sowohl Käufer als auch Verkäufer. Üblicherweise wird aber in den Kaufverträgen vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt.
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