Die Kreditgeber sind aufgrund der Preisabgabenordnung verpflichtet, den effektiven Jahreszins eines Kredites anzugeben. Anders als beim Nominalzins werden in die Effektivzinsberechnung alle anfallenden Kosten mit einbezogen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Bearbeitungsgebühren oder Kosten für Restschuldversicherungen oder etwaige Kontoführungsgebühren. Die verschiedenen Kosten werden auf die gesamte Zinsfestschreibungszeit des Kredites verteilt, so ergibt sich der Effektivzins.
Zum Vergleich unterschiedlicher Angebote sollten daher immer die Effektivzinssätze verglichen werden, da in diese alle Kosten beinhalten.
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