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Disagio

31. August 2011  |  keine Kommentare

Das Disagio wird auch Damnum oder Abgeld genannt. Gemeint ist die Differenz zwischen dem an den Kreditnehmer ausgezahlten Betrag und dem tatsächlichen Rückzahlungsbetrag. Oftmals wird das Disagio bei einer Immobilienfinanzierung verwendet.

Der Kreditnehmer bekommt bei einem Disagio nicht den vollen Kreditbetrag ausgezahlt sondern einen um das Disagio reduzierten Betrag. Zurückzahlen muss er aber den vollen Kreditbetrag inklusive Disagio. Bei einer Finanzierung mit einem Disagio werden Zinsen und Bearbeitungsgebühren direkt über das Disagio abgerechnet. Der Vorteil für den Kreditnehmer liegt darin, dass die Zinsen geringer sind und er daher eine geringere monatliche Rate zahlen muss. Nachteilig ist, dass der Darlehensbetrag höher als eigentlich erforderlich ist.

Wer eine Immobilie zur Eigennutzung erwirbt, hat keine steuerlichen Vorteile bei einer Finanzierung mit Disagio. Bei vermieteten Immobilien kann das Disagio in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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