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Darlehensvertrag

31. August 2011  |  keine Kommentare

Der Darlehens- oder Kreditvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Gewährung eines Kredites. Neben dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber, die beide mit vollständiger Anschrift benannt werden, enthält der Darlehensvertrag Angaben über die Kreditsumme, die Laufzeit sowie etwaige Auszahlungsvoraussetzungen oder Termine. Desweiteren beinhaltet der Kreditvertrag den vereinbarten Zinssatz, den Effektivzinssatz sowie eventuelle weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Bereitstellungszinsen. Auch die Zinsfestschreibungszeit findet sich im Darlehensvertrag. Darüber hinaus werden alle vereinbarten Sicherheiten sowie der Verwendungszweck genannt.

Auch Vereinbarungen über eine eventuelle vorzeitige Rückzahlung sind Bestandteil des Darlehensvertrages.

Ein wesentlicher Bestandteil des Kreditvertrages ist auch das Widerrufsrecht, über das der Kreditnehmer in Kenntnis gesetzt werden muss.

Im Anhang des Darlehensvertrages finden sich die allgemeinen Bedingungen des finanzierenden Instituts.

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