Bei der Finanzierung einer Immobilie benötigt die Bank als Sicherheit für den gewährten Kredit eine Sicherheit. Üblicherweise handelt es sich dabei um ein Grundpfandrecht auf dem finanzierten Objekt, dem Beleihungsobjekt. Zur Sicherung der Ansprüche des Kreditinstituts wird eine Grundschuld in das Grundbuch des Beleihungsobjektes in Darlehenshöhe eingetragen.
Die Bank ermittelt selbst oder anhand eines Sachverständigengutachtens einen Beleihungswert für das Objekt. Aus dem Beleihungswert ergibt sich die maximale Kredithöhe die das Kreditinstitut für das Beleihungsobjekt zu bewilligen bereit ist.
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