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Bauspardarlehen

31. August 2011  |  keine Kommentare

Voraussetzung für die Aufnahme eines Bauspardarlehens ist ein zuteilungsreifer Bausparvertrag. Der Darlehensnehmer spart über einen bestimmten Zeitraum in der Regel die Hälfte der Bausparsumme an. Die andere Hälfte der Summe kann nach Zuteilungsreife des Vertrages als zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Die genauen Vertragsmodalitäten können zwischen den einzelnen Bausparkassen variieren.

Bauspardarlehen dienen üblicherweise zum Umbau oder zur Modernisierung aber auch zum Kauf oder zur Umschuldung. Der Verwendungszweck muss der finanzierenden Bank nachgewiesen werden. Ab einer bestimmten Darlehenssumme werden die Darlehen auch durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch des Beleihungsobjektes abgesichert

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