Immobiliendarlehen werden von den Banken in der Regel nicht in einer Summe sondern dem Baufortschritt entsprechend ausgezahlt. Das trifft auf Neubauvorhaben beziehungsweise Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu.
Die Auszahlungen werden nach der Makler- und Bauträgerverordnung vorgenommen. Üblicherweise werden je 25 Prozent eines Darlehens nach Fertigstellung der Kellerdecke, nach Fertigstellung des letzten Geschosses, bei Rohbauabnahme und bei Beendigung der Putz- und Installationsarbeiten ausgezahlt. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, dabei gilt aber, dass Banken bei Immobilienfinanzierungen nicht in Vorlage treten sondern immer nur dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entsprechend auszahlen.
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