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Auszahlungsvoraussetzung

31. August 2011  |  keine Kommentare

Damit ein Kreditinstitut ein gewährtes Darlehen auszahlen kann, müssen bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt werden. So muss der Kreditnehmer der Bank alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung vorlegen. Der Kreditvertrag muss rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Wurden zur Sicherung des Darlehens weitere Sicherheiten vereinbart, so müssen auch diesbezüglich alle Erklärungen unterzeichnet werden. Gegebenenfalls sind der Bank etwaige Urkunden zu übergeben. Bei Abtretung einer Lebensversicherung ist die Versicherungspolice bei der Bank zu hinterlegen. Dient die Sicherungsübereigung eines PKWs als Sicherheit, so ist der Kfz-Brief beim Kreditinstitut zu hinterlegen.

Wird eine Baufinanzierung durch eine Grundschuld gesichert, so muss diese vor Auszahlung des Darlehens ranggerecht im Grundbuch eingetragen sein.

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